EU Haushalt

Die EU und das liebe Geld

, von  Florian Ziegenbalg

Die EU und das liebe Geld

Eines der vielen landläufigen Urteile über die EU lautet: „Das kostet zu viel!“. Wie so viele Mythen über die EU sprechen auch hier die Tatsachen eine andere Sprache. Ein Vergleich zwischen dem Bundeshalt und dem EU-Haushalt zeigt, dass die EU mit vergleichsweise wenig Geld auskommt bzw. auskommen muss. So lagen die Gesamtausgaben des Bundeshaushalts im Jahr 2005 bei 259 Mrd. Euro – bei 82,5 Mio. Einwohnern.

Der geplante EU-Haushalt 2006 sieht Ausgaben in Höhe von 121 Mrd. Euro vor – bei 462 Mio. Einwohnern Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung hat herausgefunden, dass im jährlichen Durchschnitt seit 1999 jeder Bundesbürger 113 Euro für die EU aufwenden musste. [1]

Dass es dennoch so viel Verwirrung über den Haushalt der EU gibt, liegt sicher auch daran, dass es sich um eine komplizierte Materie handelt.

Die Finanzielle Vorausschau

Es muss zwischen dem jährlichen Haushalt und der sogenannten Finanziellen Vorausschau unterschieden werden. Die Finanzielle Vorausschau soll dazu dienen, einen Finanzrahmen für mehrere Jahre festzulegen, um einerseits Planungssicherheit zu gewährleisten. Andererseits soll so vermieden werden, dass die Ausgaben aus dem Ruder laufen. Die Finanzielle Vorausschau wird als sogenannte Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament abgeschlossen. Der erste Schritt ist immer eine politische Einigung der Mitgliedstaaten über die Gesamthöhe.

Im letzten Jahr konnten wir teils dramatische Verhandlungen über die Finanzielle Vorausschau 2007-13 erleben, die auf dem EU-Gipfel im Dezember zum Abschluss gebracht wurden. Nun kommt das Europäische Parlament ins Spiel, denn das Parlament muss einer Interinstitutionellen Vereinbarung zustimmen. Für das Parlament muss es darauf ankommen, eigene Spielräume zu erhalten, denn die in der Finanziellen Vorausschau vereinbarten Sätze wären bei der Verabschiedung der jährlichen Haushalte verbindlich, wo das Europäische Parlament bei einem größeren Teil der Ausgaben gemeinsam mit dem Rat entscheidet.

In der Finanziellen Vorausschau ist nicht nur die Gesamtobergrenze der Mittel für den ganzen Zeitraum festgelegt, sondern auch die Höhe jährlichen Haushalte und die jeweilige Verteilung auf die verschiedenen großen Politikbereiche (wie Agrarpolitik, Strukturpolitik, Forschung etc.)

Als Besonderheit der EU kann das Prinzip des ausgeglichenen Haushalts gelten. Einnahmen und Ausgaben müssen immer ausgeglichen sein. Daher bestimmt die in der Finanziellen Vorausschau festgelegte Obergrenze der Einnahmen auch die Obergrenze für die Ausgaben.

Die Einnahmen

Die Einnahmenseite ist die Domäne der Mitgliedstaaten. Hierzu wird ein sogenannter Eigenmittelbeschluss gefasst, den die Parlamente aller Mitgliedstaaten ratifizieren müssen (wie ein Vertrag). Einstimmigkeit ist daher oberstes Prinzip. Die Einnahmen der EU werden auch Eigenmittel genannt.

Dieser Begriff ist jedoch missverständlich, da es sich nur zu einem sehr kleinen Teil um echte eigene Mittel der EU handelt. Bis 1970 wurde die EG ausschließlich aus Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert. Danach erhielt die EG, die auch eine Zollunion ist, alle Zölle und Agrareinfuhrgaben sowie als dritte Einnahmequelle eine Abgabe der Mitgliedstaaten von deren Mehrwertsteuereinkommen (nicht zu verwechseln mit einem direkten Mehrwertsteueranteil).

Seit 1988 kommt noch eine Abgabe der Mitgliedstaaten, berechnet nach deren Anteil am Bruttosozialprodukt (BSP) der EU, hinzu. Im Grunde sind nur die Zölle und Agrareinfuhrgaben „echte“ Eigenmittel der EU. Die Mehrwertsteuerabgabe und die BSP-Abgabe sind eigentlich nationale Beiträge in die Kasse der EU.

Heute verteilen sich die Einnahmen in wie folgt:

Die Ausgaben

Das Europäische Parlament hat im Bereich der Einnahmen keinerlei Mitspracherechte. Dies ändert sich, wenn es zu Festlegung des jährlichen Haushalts auf der Ausgabenseite kommt. Hier ist das Parlament in großen Teilen zusammen mit dem Rat gleichberechtigter Haushaltsgesetzgeber.

In einem langwierigen Verfahren, das sich über ein halbes bis dreiviertel Jahr erstreckt, müssen sich Rat und Parlament auf den Haushalt des Folgejahres einigen. Gibt es einen Finanzrahmen über die Finanzielle Vorausschau so sind die Obergrenzen für das jeweilige Haushaltsjahr schon festgelegt. Ebenso gibt es schon eine grobe Verteilung auf die verschiedenen Politikbereiche.

Noch immer wird innerhalb des EU-Haushalts das meiste Geld für die Agrarpolitik ausgegeben, an zweiter Stelle folgen die Mittel für die Strukturpolitik für wirtschaftlich schwächere Regionen und Mitgliedstaaten. Vergleichsweise wenig wird für Forschung, Jugend, Bildung und Außenpolitik ausgegeben, da hier die EU relativ wenige Zuständigkeiten hat.

Der EU-Haushalt ist ein Spiegelbild der Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten. Für Verwaltung wurde 2004 nur 5,4 % aufgewandt - der angebliche Brüsseler Wasserkopf kommt eher bescheiden daher.

Wie geht es weiter?

Kritik am bisherigen System gibt es sowohl an der Einnahmenseite als auch an der Ausgabenseite. In einer EU der 25 und mehr Staaten erweist es sich als zunehmend schwerer, einen einstimmigen Kompromiss über die Höhe der Einnahmen und ihre anschließende Verteilung zu finden. Das Beitragssystem verführt dazu, sogenannte Nettozahlerdebatten zu führen, die sich alleine daran ausrichten, wie viel von dem eingezahlten Geld wieder zurückfließt.

Oftmals werden Verhandlungspakete nach dem Prinzip „Geben und Nehmen“ abgeschlossen, die der kleinste gemeinsame Nenner sind. Dies hat dann oftmals nichts mehr mit den Wünschen der Bürger zu tun. Es fehlt zudem der direkte Bezug der Bürger. Das gewählte Europäische Parlament ist an der Festlegung der Einnahmen völlig unbeteiligt.

Es mehren sich daher die Stimmen, die für die Einführung einer EU-Steuer anstelle der nationalen Beiträge plädieren. Diese könnte dann gemeinsam von Rat und Parlament beschlossen werden und würde den direkten Bezug zum Bürger herstellen. Hierbei sollten die Risiken jedoch nicht vergessen werden. Zum einen sollte eine EU-Steuer nicht zu neuen Belastungen für die Bürger führen, zum anderen sollte nicht am Prinzip des ausgeglichenen Haushalts gerüttelt werden.

Dieser Artikel wurde ursprüglich im treffunkt.europa (Zeitschrift der JEF Deutschland, Ausgabe 01/2006) herausgegeben.

Anmerkungen

[1Bertelsmann-Stiftung / Heinemann, Friedrich: EU-Finanzplanung 2007-2013, Gütersloh 2005, S. 18

Ihr Kommentar
Vorgeschaltete Moderation

Achtung, Ihre Nachricht wird erst nach vorheriger Prüfung freigegeben.

Wer sind Sie?

Um Ihren Avatar hier anzeigen zu lassen, registrieren Sie sich erst hier gravatar.com (kostenlos und einfach). Vergessen Sie nicht, hier Ihre E-Mail-Adresse einzutragen.

Hinterlassen Sie Ihren Kommentar hier.

Dieses Feld akzeptiert SPIP-Abkürzungen {{gras}} {italique} -*liste [texte->url] <quote> <code> et le code HTML <q> <del> <ins>. Absätze anlegen mit Leerzeilen.

Kommentare verfolgen: RSS 2.0 | Atom