Burundi: Wenn ein Bürgerkrieg als das geringere Übel erscheint

, von  Jonas Botta

Burundi: Wenn ein Bürgerkrieg als das geringere Übel erscheint
Der burundische Präsident Pierre Nkurunziza am Flughafen von Mogadishu am 22. April 2014 © Ilyas A. Abukar for AMISOM Public Information / Flickr / Public domain

Im ostafrikanischen Staat Burundi zeichnet sich kein Ende der innenpolitischen Unruhen ab. Doch kann sich aus dem Konflikt gar ein Völkermord entwickeln und was sind die Präventionsmöglichkeiten der Europäischen Union?

In dieser Woche wird der UN-Generalsekretär Ban Ki-moon seine Vorschläge zu einem weiteren Vorgehen der Vereinten Nationen bezüglich der gegenwärtigen Situation in Burundi präsentieren. Währenddessen verschlimmert sich die Lage in dem kleinen ostafrikanischen Staat immer weiter. Seit dem gescheiterten Putschversuch im Mai dieses Jahres gegen die illegitime Kandidatur des Präsidenten Pierre Nkurunzizas für eine dritte Amtszeit haben sich die innenpolitischen Konflikte nicht entschärft. Nachdem Nkurunziza die Putschisten um den ehemaligen Geheimdienstkommandeur General Godefroid Niyombare bezwingen konnte, ist sein Vorgehen gegen die Opposition rigoros. Nach dem Abhalten der verschobenen Parlamentswahlen und der Vereidigung Nkurunzizas im Sommer kam es zu einer neuen Steigerung des Ausnahmezustandes. Immer mehr Akteure beider politischer Lager werden ermordet. Mindestens 240 Oppositionelle sollen bereits durch Regierungstreue getötet worden sein. Aber auch politisch unbeteiligte Opfer aus der Bevölkerung mehren sich. Des Weiteren wurden Universitäten und unabhängige Medien durch die Regierung geschlossen. Nichtregierungsorganisationen können ihre Arbeit nicht mehr ausführen. Zehntausende Menschen sind bereits aus dem Land in die Nachbarstaaten geflohen.

Wie wahrscheinlich ist ein Völkermord?

Derweil werden die Stimmen lauter, die vor einem möglichen Völkermord warnen. Und tatsächlich gibt es eine ähnliche Ausgangslage wie in Ruanda vor 21 Jahren. Während internationale Organisationen und auch die EU ihre Mitarbeiter aus Sicherheitsgründen ausfliegen lassen und so die unabhängige Berichterstattung aus dem Lande immer schwieriger wird, bahnt sich ein Bürgerkrieg an, in dem auch ethnische Zugehörigkeiten eine Rolle spielen könnten. Denn auch in Burundi gibt es Konflikte zwischen den Tutsi und Hutu. In der Geschichte des 1962 wieder unabhängig gewordenen Landes – zuvor war Burundi erst deutsche und dann belgische Kolonie – ist es bereits 1972 und 1993 zu einem Genozid jeweils der Tutsi an den Hutu bzw. den Hutu an den Tutsi gekommen. Auch jetzt sind massive Menschenrechtsverletzungen wieder allgegenwärtig in Burundi. Doch noch stehen sich Hutu und Tutsi nicht geschlossen gegenüber. Denn auch wenn der amtierende Präsident Nkurunziza Hutu ist, kämpfen nicht nur Tutsi gegen sein Herrschaft, sondern auch andere politische Kräfte der Hutu. Noch ist der Konflikt ein vornehmlich politischer. Ein stärkeres Vorgehen der afrikanischen Akteure wie der Afrikanischen Union (AU) und der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) in Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft und auch der EU bleibt jedoch unerlässlich.

Die Europäische Union muss ihr politisches Gewicht nutzen

Doch was können erste Schritte zu einer Befriedung des Landes sein und was kann die EU dazu beitragen? Tatsächlich kann die EU einen relativ hohen Druck auf die burundische Regierung ausüben, um den Friedensprozess und die Zusammenarbeit mit AU und EAC voranzutreiben. Denn der burundische Staatshaushalt setzt sich zu einem großen Teil aus europäischer Entwicklungshilfe in Folge des Abkommens von Cotonou zusammen. Weitere Sanktionen könnten die Regierung zu weiteren Zugeständnissen und einer Wahrung der Menschenrechte der burundischen Bevölkerung zwingen. Fraglich ist jedoch, ob starke finanzielle Sanktionen in einem der ärmsten Länder der Welt tatsächlich die herrschende Klasse treffen. Dennoch wird genau dies auch von Nichtregierungsorganisationen gefordert. Für eine vorübergehende Einschränkung der Entwicklungshilfe sprechen die Schwere des andauernden Konfliktes und der Bedarf nach schnellstmöglichen Präventionsmaßnahmen. Doch auch wenn die EU ihre Entwicklungshilfegelder nicht entsprechend nutzen wird, sie muss das damit verbundene Faustpfand im Sinne eines universellen Menschenrechtsschutzes nutzen. Wie ernst es die EU mit ihrer Menschenrechtspolitik meint, wird sich bei den Cotonou-Konsultationen zeigen, bei denen die EU mit Burundi über die Lösung bestehender Vertragsverletzungen beraten wird.

Blauhelm-Einsatz möglich

Unterdessen ist ein Einsatz von zurzeit noch im Kongo stationierten Einheiten der Peacekeeping Mission MONUSCO nicht unwahrscheinlich. Doch dafür müsste die burundische Regierung dem UN-Einsatz zustimmen oder es müsste ein entsprechender Beschluss des VN-Sicherheitsrats nach Kapitel VII vorliegen. Letzteres ist angesichts der internationalen Spannungslage zwischen den fünf Veto-Mächten eher auszuschließen. Stattdessen könnten Friedenstruppen der AU eingesetzt werden. Doch auch diese können einen diplomatischen Prozess nur sichern. Für eine langfristige Perspektive braucht es Verhandlungen und eine politische und wirtschaftliche Stabilisierung Burundis. Für diese muss die EU den ihr möglichen Einsatz – auf Augenhöhe mit den afrikanischen Partnern – leisten.

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