Nach nunmehr fast 3-jähriger Verhandlung steht fest: die neue Lebensmittelkennzeichnung kommt. Auf einen Blick erkennbar sollen nun die Inhalte sein, die für die Menschen gesund oder ungesund sind.
Was steht drauf auf der Verpackung ?
Mit der neuen Regelung wird eine verpflichtende Nährwertbox eingeführt, die die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz beinhalten muss. Die Angaben sind dabei auf 100 gr./ ml zu anzugeben. Sollten die Lebensmittelhersteller wollen, können die Angaben zusätzlich auch pro Portion angegeben werden. Eine „unauffällige, kaum leserliche“ Angabe darf es nun nicht mehr geben. Die Mindestschriftgröße wurde auf 1,2 Millimeter festgelegt.
Neu ist auch, dass Inhaltsstoffe wie Lebensmittelimitate wie z.B. Analogkäse und Klebefleisch benannt werden müssen, ebenso wie allergene Inhaltsstoffe.
Verbraucherschützer unzufrieden
Den Verbraucherschützern gehen diese Regelungen größtenteils nicht weit genug. So spricht sich z.B. Foodwatch für die ursprünglich angedachte „Ampelregelung“ aus. Dies habe den Vorteil, dass sogar Kinder in den Märkten erkennen können, welche Lebensmittel gesund sind oder von welchen sie lieber die Finger lassen sollten.
Wie geht’s weiter ?
Wie lange es dauert, bis die Regelungen umgesetzt werden, steht noch nicht genau fest. Allerdings haben den Produkthersteller maximal drei Jahre Zeit, sich den neuen Vorgaben anzupassen. Dann gibt es weitere zwei Jahre, um die Vorschriften über die Nährwertkennzeichnung anzuwenden.
Ob sich die neue Regelung auch auf die Ernährungsweise der EU Bürger auswirken wird, ist fraglich, sollte aber abgewartet werden.
Positiv zu beurteilen ist auf jeden Fall, dass die Vorgabe zur Bezeichnung von Imitaten, Zucker und Fetten eingehalten werden muss.
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