CO2-Steuer? Reicht nicht. Wir brauchen Grundsatzreform!

, von  John Grosser

CO2-Steuer? Reicht nicht. Wir brauchen Grundsatzreform!

Die Einführung einer CO2-Steuer in Deutschland wurde in den letzten Monaten heiß diskutiert. Befürworter*innen hoffen auf eine Senkung der Emissionen, während andere eine erhöhte Steuerlast befürchten. Doch ein wichtiger Aspekt fehlt in dieser Debatte oft. Denn Studien zeigen: Weite Teile der Strom- und Energiebepreisung sind nicht verursachergerecht und schaffen so Fehlanreize für Verbraucher*innen. Das System an Steuern, Umlagen und Abgaben auf Strom und Energie in Deutschland muss grundlegend reformiert werden, um diese Fehlanreize zu beseitigen und die Energiewende verursachergerecht zu finanzieren. Zu einer solchen Reform gehört als Teilmaßnahme nicht eine additive CO2-Steuer, sondern eine sektorübergreifende Bepreisung von CO2.

Die Bundesumweltministerin fordert zusammen mit der SPD, den Grünen, der Linken und Teilen der CDU eine CO2-Steuer in Deutschland. Andere Mitglieder der Unionsfraktion, darunter die Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer und die CSU, lehnen eine solche Steuer jedoch ab. Der Wirtschaftsflügel der CDU und die Freien Demokraten fordern die Erweiterung des europäischen Emissionshandels statt einer CO2-Steuer nach Skandinavischem, Irischem, Britischem oder Französischem Vorbild.

Der Stand der Debatte

Kritiker*innen sehen in der CO2-Bepreisung nichts weiter als die Einführung einer weiteren Steuer zur Bereicherung des Staatshaushalts auf Kosten der Verbraucher*innen. Vor allem einkommensschwächere Haushalte würden unter einer solcher Mehrbelastung leiden: Strom ist zu teuer, um eine bezahlbare Alternative zu Heizöl oder Benzin im Wärme- oder Verkehrssektor darzustellen. Fossile Brennstoffe weiter zu verteuern, gleicht laut dem Stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag einem „Abkassieren ohne Lenkungseffekt.“

Was die konkrete Umsetzung einer CO2-Steuer betrifft, sieht der wissenschaftliche Dienst des Bundestags verfassungsrechtliche Probleme. Diese könne nicht die Emission von Treibhausgasen belasten, denn eine solche Besteuerung von Emissionen sei im Grundgesetz nicht vorgesehen. Laut dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes müsste eine steuerliche Belastung von CO2 die Form einer Verbrauchssteuer auf CO2-intensive Güter annehmen. Dieser Sichtweise widerspricht jedoch das Bundesumweltministerium, das die CO2-Steuer als Neukomponente der bestehenden Energiesteuer ansieht.

Befürworter*innen einer CO2-Steuer sehen in ihr ein wichtiges Werkzeug zur Minderung der Treibhausgas-Emissionen. Der Klimawandel ist in ihren Augen eine zu große Gefahr, die Beschränkung der globalen Temperaturerhöhung auf zwei Grad Celsius ein zu wichtiges Ziel, um auf effektive Lenkungsmaßnahmen wie die CO2-Steuer zu verzichten. Die zusätzliche Belastung einkommensschwacher Verbraucher*innen durch die CO2-Steuer könne durch Rückzahlung der Mehreinnahmen an alle Haushalte ausgeglichen werden.

Doch diese Debatte ist in ihrer aktuellen Form oft unvollständig. Das Problem ist nicht allein die Existenz oder das Fehlen einer CO2-Steuer. Vielmehr benachteiligt unsere aktuelle Preisstruktur in allen Sektoren umweltfreundliches Verhalten zugunsten von klimaschädlichen Verbrauchsmustern. Ohne eine grundlegende Reform der deutschen Energieabgaben kann eine CO2-Steuer ihre Lenkungswirkung nur begrenzt entfalten. Dazu müssen wir kurz in die aktuelle Bepreisung von Strom in Deutschland eintauchen.

Hintergrund: Die aktuelle Entgeltstruktur

Für den durchschnittlichen deutschen Haushalt bestand der Strompreis pro Kilowattstunde (kWh) im Jahr 2018 zu einem großen Teil aus staatlich regulierten Umlagen, Abgaben, Steuern und Entgelten. Dies bleibt nicht ohne Konsequenzen: Im EU-Vergleich war der Strom in Deutschland so teuer wie fast nirgends sonst.

Zu den größten dieser staatlich regulierten Preisbestandteilen zählt mit 21,6% des Endpreises die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage). Weitere 7,7% bilden andere umweltpolitisch motivierte Preisbestandteile wie die Stromsteuer, die Offshore-Haftungsumlage oder die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage).

Grafik: Preisbestandteile des Strompreises für Haushaltskunden mit Grundversorgungsvertrag im Abnahmeband 2.500 kWh - 5.000 kWh / Eigene Darstellung auf Grundlage des Monitoringberichts 2018 der Bundesnetzagentur

Fehlanreize für Verbraucher*innen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert feste Einspeisevergütungen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen: Somit bildet die EEG-Umlage eigentlich eine wichtige Finanzierungsgrundlage für die deutsche Energiewende. Diese Umlage wird jedoch nur auf Strom, nicht aber auf fossile Brennstoffe wie Benzin und Diesel im Verkehrssektor oder Erdgas und Heizöl im Wärmesektor erhoben. Dasselbe gilt für die KWKG-Umlage, welche die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen finanziert, und die Offshore-Haftungsumlage, welche die Betreiber von Offshore-Windparks für verspätete Netzanschlüsse entschädigt. Nur die Stromsteuer findet in der Energiesteuer ein entsprechendes Gegenstück in den Preisbestandteilen für fossile Energieträger.

Kurz: Ökologisch motivierte Steuern und Umlagen belasten Strom deutlich mehr als fossile Brennstoffe im Wärme- und Verkehrssektor. Dies sendet Fehlanreize an Verbraucher*innen: Der Betrieb eines E-Autos oder der Gebrauch einer elektrischen Heizung werden im Vergleich zu einem Dieselwagen oder Heizöl unattraktiver gemacht - die für die Energiewende wichtige Sektorkopplung wird gehemmt -, und zwar durch gerade die Preisbestandteile, die eigentlich für eine erfolgreiche Energiewende sorgen sollen!

Eine CO2-Bepreiseung als verursachergerechte Alternative

Genau hier könnte eine CO2-Bepreisung Abhilfe schaffen - aber nicht als zusätzliche Steuer, die den deutschen Verbraucher weiter belastet, sondern an Stelle des bisherigen Dschungels an ökologischen Preisbestandteilen. Wir sollten die Stromsteuer, die EEG-Umlage und die übrigen umweltpolitisch motivierten Preisbestandteile im Stromsektor sowie die durch ökologische Steuerreformen entstandenen Anteile der Energiesteuer im Wärme- und Verkehrssektor aufkommensneutral durch eine sektorübergreifende Bepreisung von CO2 ersetzen. So können alle Energieträger verursachergerecht - also ihrer CO2-Emissionsintensität entsprechend - belastet werden. Zu diesem Schluss kommt auch ein neues Gutachten, erstellt für den Verband Kommunaler Unternehmen (VKU). Durch die Abschaffung vieler Abgaben für emissionsarme Energieträger würde die Belastung der Verbraucher*innen verglichen mit einer rein zusätzlichen CO2-Bepreisung deutlich geringer ausfallen.

Wir sollten also bei der Debatte um die CO2-Bepreisung nicht nur über den Staat reden, der seine Bürger*innen mit immer neuen Steuern vermeintlich zu erdrücken versucht, und nicht nur von den Anreizen zur Emissionsminderung sprechen, die eine Erhöhung der CO2-Kosten mit sich ziehen würde. Es geht nicht nur um einen Zusatz, um eine weitere Maßnahme von vielen, sondern um eine grundsätzliche Reform unserer deutschen Energiebepreisung - hin zu einem umweltfreundlicheren und verursachergerechten System.

Ihr Kommentar
  • Am 15. November 2019 um 12:19, von  Martin Jakubowski Als Antwort CO2-Steuer? Reicht nicht. Wir brauchen Grundsatzreform!

    Dies ist genau der Weg, den es zu beschreiten gilt. Leider wird in der öffentlichen Diskussion alles zerredet. Der hier beschriebene Weg ist der einzig sinnvolle für die deutsche Gesellschaft, d. h. alle Steuerzahler aber auch alle Unternehmen. Nur durch diesen Weg kann langfristig die Energiewende weltwirtschaftlich umgesetzt werden. Und nur darum kann es gehen!

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