Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
Die Gemeinsame Agrarpolitik musste angesichts neuer Bedingungen in der Landwirtschaft reformiert werden. Die GAP sollte die Landwirtschaft ursprünglich modernisieren und eine ausreichende innereuropäische Produktion sicherstellen. Sie besteht aus zwei Säulen. Die erste Säule ist der gemeinsame Binnenmarkt. Die zweite Säule reguliert die ländliche Raumentwicklung. Die Biolandwirtschaft wird in dieser zweiten Säule geregelt. Die Reform der GAP von 2013 verlangt dort, dass „die Mitgliedstaaten in der neuen Förderperiode mindestens 30 Prozent der Gelder, die sie aus dem EU-Budget für Raumentwicklung im ländlichen Raum erhalten, für Maßnahmen der ökologischen Landwirtschaft benutzen müssen“ (Richtlinie EU NO 1305/2013). Die GAP 2014 bis 2020 führt Hilfen zum Umbau zur ökologischen Landwirtschaft wieder ein, was Landwirte anhalten soll, den Schritt in die ökologische Produktion zu wagen.
Die ökologische Landwirtschaft ist eine wichtige strategische Entwicklungsschiene der Europäischen Union. Die Europäische Kommission hat in einer Kommunikation an den Rat und das Parlament im März 2014 einen Aktionsplan für die Zukunft der ökologischen Erzeugung in der Europäischen Union vorgelegt. Im Papier heißt es: „Ziel der neuen GAP ist eine grünere, effizientere und fairere Landwirtschaft.“ Ebenso soll die Förderung der Biolandwirtschaft einen Beitrag zu nachhaltigem Wachstum leisten, das die Kommission in der Strategie Europa 2020 entworfen hat.
Der Biomarkt wächst konstant und es gibt keine Anzeichen für einen Einbruch. Und das trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage der letzten Jahre. Der Markt hat ein Potenzial für die Zukunft, das wir im Auge behalten sollten. Das Programm Europa 2020 legt die Priorität auf gerechtes Wachstum und nachhaltige Entwicklung. Dazu brauchen wir insbesondere eine umweltbewusste Landwirtschaft und die Erhaltung der Ökosysteme. Daher setzt sich die Europäische Union eindeutig für die ökologische Landwirtschaft ein.
Die Europäische Kommission reformiert den Biosektor
Darüber hinaus soll die Vergabe des europäischen Biosiegels strenger reguliert werden. Die Europäische Kommission hat bereits 2013 einen Richtlinienvorschlag für die Regulierung der ökologischen Landwirtschaft vorgelegt, der am 1. Juli 2017 in Kraft treten soll. Die Kommission regelt die ökologische Landwirtschaft seit 1991, zunächst um die Konkurrenz zwischen den Mitgliedstaaten zu regulieren. Das Europäische Parlament soll Mitte September abstimmen.
Was ändert der Richtlinienvorschlag für die ökologische Landwirtschaft?
Die zwei wichtigsten Bereiche der Reform betreffen die Auszeichnung von Bioprodukten und die Grundsätze biologischer Herstellung. Im Einzelnen bedeutet das eine strengere Kontrolle bei der Vergabe von Biolabeln. Es soll verboten werden, Bioprodukte und konventionelle Produkte auf ein und derselben Anbaufläche zu produzieren. Außerdem wird der Export von in der EU hergestellten Bioprodukten erleichtert, sowie die Möglichkeit gruppierter Zertifizierung, die kleinen Landwirten den Zugang zur Biobewegung ermöglichen soll. Schließlich sollen die jährlich verpflichtenden Kontrollen der Bioproduzenten durch strengere aber weniger häufige Kontrollen ersetzt werden. Damit soll die Qualität der Bioprodukte sichergestellt werden.
Die Kontrollen und Sanktionen bei Missachtung von Standards sind in den Mitgliedstaaten nicht harmonisiert. Aktuell gilt das Äquivalenzprinzip. Die Hersteller unterstehen dabei einem europäischen Pflichtenheft, können aber entsprechend ihrer Region und ihres Sektors Anpassungen vornehmen. Die Europäische Kommission hält es für wichtig, eine gleiche Qualität der Produkte für den gesamten Binnenmarkt sicherzustellen, damit das Vertrauen der Verbraucher in Bioprodukte gesichert wird.
Auch über die GAP und das Europa 2020-Programm passt die Europäische Kommission die europäische Gesetzgebung an. Ob diese Reform eine Chance für die Fortentwicklung des Biosektors ist oder ihn bremsen wird, bleibt offen. Die Qualitätskriterien könnten sicher höher und harmonisierter sein. Doch kleine Hersteller würden durch eine Reform mit zu vielen Normen vom Markt ausgeschlossen werden..
Die Pariser Klimakonferenz
Die UN-Klimakonferenz von Paris im Dezember 2015 ist die perfekte Gelegenheit für die Europäische Union, ihre Vorstellungen einer umweltbewussten Landwirtschaft durchzusetzen. Die CO²-Ziele der EU können nur mit Veränderungen in Industrie und Landwirtschaft erreicht werden. Die ökologische Landwirtschaft ist eine Antwort auf künftige Klimaherausforderungen. Sie steht für eine Lebensmittelproduktion von morgen, die weniger Erdöl verbraucht und weniger Schadstoffe für die Gesundheit und Artenvielfalt enthält.
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