Der Fall Bialowieza

Die europäische Union und Umweltschutz

, von  Adèle Van Torhoudt, Eurosorbonne, übersetzt von Leonie Charlotte Wagner

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Die europäische Union und Umweltschutz

17. April 2018, der Gerichtshof der europäischen Union (EuGH) verfügt, dass Polen mit seinem Entschluss Abholzungen im Primärwald Bialowieza an der weißrussischen Grenze zu erhöhen, gegen das Umweltrecht der EU verstößt. Eine Wiederaufnahme des Rechtstreits und seinen Konsequenzen.

Ein Primärwald, auch „unberührter Wald“ oder „Urwald“ genannt, ist ein von menschlicher Einflussnahme weitestgehend unversehrter Wald; zumindest liegen die menschlichen Interventionen weit in der Vergangenheit und beschränken sich auf sehr kleine Eingriffe. Bialowieza ist ein exemplarischer Primärwald, da er vor 10 000 Jahren, also während der letzten Eiszeit, entstand und die menschlichen Eingriffe bisher sehr moderat waren. Berühmt für die 600 wilden Bisons Europas, beherbergt er auch Luchse, Wölfe, diverse seltene Arten von Eulen sowie weitere Insekten und Pflanzen. Geschützt seit Jahrhunderten, war der Wald ehemals ein Jagdgebiet der polnischen Könige und der russischen Zaren. Im Jahr 1921 machte die junge polnische Regierung Bialowieza zu einem der ersten Naturparks Europas, 1932 wird er schließlich zum Nationalpark erklärt. 1945 wird der Park in zwei Teile gespalten: ein Teil bleibt polnisch, während der andere zu Weißrussland gehören soll. Der polnische Teil des letzten Primärwaldes im europäischen Flachland wird 1977 zum UNESCO Weltkulturerbe erklärt.

2008 wird der Wald Bialowieza zu einem Natura 2000 Gelände erklärt. Zu diesem Zeitpunkt ist Polen bereits seit vier Jahren Mitglied der europäischen Union und unterliegt somit der europäischen Gesetzgebung zum Umweltschutz. Der Eintritt Polens in die EU verändert die Instandhaltung und Bewirtschaftung des Waldes: es folgt ein Rechtsstreit, der bis zur Berufung am EuGH führt. Um die Streitsache bezüglich des Waldes Bialowieza zwischen den polnischen Behörden und der europäischen Union zu verstehen, ist es wichtig zu betrachten, wie Waldbewirtschaftung im polnischen Recht behandelt wird und wie sich die europäische Gesetzgebung dazwischen stellt.

Umwelt: wenn die nationale Gesetzgebung im Gegensatz zum europäischen Recht steht

In Polen wird die Waldbewirtschaftung in einem Gesetz von 1991 festgelegt: dem Waldbewirtschaftungsgesetz. Es legt fest, dass sich die Bewirtschaftung der Nationalwälder nach einem Bewirtschaftungsplan richtet. Dieser wird vom Forstamt erstellt und muss vom Umweltminister genehmigt werden. Eine Genehmigung des Umweltministers erlaubt dem Forstamt eine begrenzte Anzahl von Fällungen, eine solche Genehmigung ist jedoch kein administrativer Akt. Das bedeutet, dass kein Verwaltungsgericht die Möglichkeit hat, die Entscheidung zu überprüfen. Dieser Aspekt des polnischen Rechts ist besonders relevant, da circa 30% des polnischen Territoriums aus Wäldern besteht und 80% dieser Wälder vom Forstamt bewirtschaftet werden.

Dies bedeutet weiterhin, dass über circa ein Viertel des polnischen Territoriums bestimmt wird, ohne dass die Zivilgesellschaft ein Wort mitzusprechen hätte. Im Fall Bialowieza steht diese Rechtslage nun im Widerspruch zum europäischen Recht. Da der Wald zu einem Natura 2000 Gebiet erklärt wurde, musste die Anzahl an Fällungen stark eingeschränkt werden, um nicht gegen europäisches Recht zu verstoßen. Der Einschränkung von Fällungen wurde durch das Einschreiten der europäischen Kommission gegen den damaligen polnischen Umweltminister eingeleitet. Im Bewirtschaftungsplan von 2012-2021 wurde dies dann unter dem Sitz Donald Tusks (heute Präsident des europäischen Rates), festgelegt. 2015 gewinnt die Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) die Wahlen. Zur gleichen Zeit hat das Forstamt bereits das Maximum an Fällungen, die für die Jahre 2012-2021 festgelegt wurden, im Bialowieza Wald erreicht. Nichtsdestotrotz bewilligt der neue Umweltminister auf Nachfrage des Forstamtes die Anzahl an Fällungen mittels eines Annexes an den 2012 festgesetzten Bewirtschaftungsplan.

Tauziehen zwischen der polnischen Regierung und den Umwelt-NGOs

Es ist wichtig zu präzisieren, welche Gründe den Minister dazu brachten, wie geschildert zu agieren: Jan Szysko ist ein ehemaliger Förster und Jäger. Er ist der Annahme, dass menschliche Eingriffe für den Erhalt des Waldes nötig sind. Während einer Konferenz, die 2016 im Beisein von RepräsentantInnen der europäischen Kommission in Bialowieza abgehalten wurde, erklärte der Minister, dass die jüngst eingetretene Borkenkäferplage (ein Parasit) Fichten zerstören würde, welche nur gerettet werden könnten, in dem man Beschnitte vornehmen und kranke Bäume fällen würde. Angesichts einer Opposition bestehend aus der Mehrheit der involvierten WissenschaftlerInnen verteidigt sich der Minister, indem er einen Plan vorlegt, der Fällungen im Wald vorsieht. Um zu untersuchen mit welcher forstlichen Strategie ein besserer Zustand des Waldes erreichen werden kann, sollen einige Zonen des Waldes „frei“ gehalten werden, andere sollen vom Forstamt in Stand gehalten werden.

Laut den Umwelt-NGOs und einigen WissenschaftlerInnen, kann dieser Plan lediglich negative Auswirkungen auf den Wald hervorrufen, da Beschnitte und Fällungen kranker Bäume geschützte Arten gefährden würden. Von einem wissenschaftlichen Standpunkt aus gesehen, hätte dieser Plan samt Annex schädigende Auswirkungen auf den Wald.

Darüber hinaus müsste aus juristischer Perspektive europäisches Recht angewendet werden, da das Gelände als Natura 2000 klassifiziert ist. Leider scheint die Gesetzgebung von den polnischen Behörden nicht respektiert zu werden.

Tatsächlich hätte die polnische Regierung vor jeder forstlichen Entscheidung bezüglich dieses Natura 200 Gebietes eine Evaluation der Auswirkungen des erhöhten Abforstens auf diesem geschützten Gebiet realisieren müssen. Eine Studie wurde zwar durchgeführt, allerdings war sie wenig detailliert und entsprach nicht den Erwartungen des europäischen Rechts: Somit war die Entscheidung des polnischen Ministers illegal. Aus diesem Grund schickte im April 2016 eine Koalition aus NGOs (darunter Client Earth, Greenpeace und Birdlife) einen Brief an die Kommission, indem sie eine Intervention forderten. Daraufhin leitete die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die polnische Regierung ein, indem sie die Gesetzeswidrigkeit des vom Umweltministers signierten Annexes an den Forstwirtschaftsplan anprangerten und zu Bedenken gaben, welche ökologischen Auswirkungen die Abholzung auf den Wald haben würde.

Eine Streitsache mehr zwischen Polen und den europäischen Institutionen

Während die polnischen Behörden die 2016 eingeleiteten Mahnungen der Kommission ignorierten, begann das Forstamt die Fällungen. Schlussendlich erhebt die Kommission im Juli 2017 Klage beim EuGH. Zunächst entscheidet der EuGH die Sache als Dringlichkeitsverfahren zu handhaben. Im Juli wird ein vorrübergehendes Urteil ausgesprochen, dass Polen anweist, die Fällungen einzustellen. Diese Anordnung wird nicht beachtet. Zum ersten Mal in der Geschichte des EuGHs, fordert die Kommission den Gerichtshof auf ein neues vorrübergehendes Urteil auszusprechen, dieses Mal mit der Androhung finanzieller Sanktionen gegen Polen. Das Urteil wird im November 2017 gefällt. Einige Tage später, werden die Fällungen gestoppt, die Maschinen werden aus dem Wald geräumt und die PiS beginnt eine Kabinettsumbildung. Hierbei wird auch der Umweltminister ersetzt.

Der Fall des Bialowieza Waldes ist aus verschiedenen Gründen sehr interessant. Erstens handelt es sich um eine Streitsache mehr zwischen Polens PiS und den europäischen Institutionen. Weiterhin hat der Fall der Kommission und den Umwelt-NGOs ermöglicht zu beweisen, dass die Umweltschutzrichtlinien von Natura 2000 effizient sind. Schlussendlich konnten die europäischen Institutionen einmal mehr ihre Bedeutung hinsichtlich des Umweltschutzes- aber auch ihre Bedeutung für den Einhalt der Rechtsstaatlichkeit in den EU-Mitgliedsstaaten- unter Beweis stellen. In der Tat, hatten die polnischen BürgerInnen keine Möglichkeit auf nationaler Ebene den Wald zu verteidigen- die EU stellte sich als einzige Lösung dar.

Dieser Artikel wurde von „Le Taurillon“, Sorbonne Paris veröffentlicht.

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