Die Janusköpfigkeit der EU-Menschenrechtspolitik

, von  Jonas Botta

Die Janusköpfigkeit der EU-Menschenrechtspolitik
Foto: © European Commission/2004

Bürgerrechte und Menschenrechte werden in Europa als Grundpfeiler vorausgesetzt. Vor allem Nicht-Mitgliedstaaten werden aufgefordert, diesem Beispiel zu folgen. Im Umgang mit Flüchtlingen und Minderheiten ist die EU aber selbst immer wieder Kritik ausgesetzt. Wie glaubwürdig ist die EU-Menschenrechtspolitik?

Nach dem unendlichen Leid und Grauen des II. Weltkrieges war für das Streben der Nationalstaaten nach Frieden in Europa der Schutz der Menschen- und Bürgerrechte essentiell. Der sich konstituierende Europarat sowie seine Menschenrechtskonvention von 1950 schufen zusammen mit den Europäischen Gemeinschaften das menschenrechtliche Fundament, welches für die Idee eines zusammenwachsenden Europas wegweisend war.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte garantiert zugleich seit seiner Gründung einen wirksamen Rechtsschutz für die Bürger der unterzeichnenden Staaten. In den folgenden Jahrzehnten kamen weitere Instrumente der europäischen Menschenrechtspolitik hinzu. Insbesondere die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aus dem Jahr 2000 und der geplante Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zeigen, dass das 21. Jahrhunderts längst nicht im status quo verharrt.

Die Festung Europa besitzt keine Zugbrücken

Mit dieser Erfolgsgeschichte tritt die EU umso selbstbewusster auf dem internationalen Parkett auf. Der Nobelpreisträger von 2012 agiert gern als Vorbild für Krisenregionen und die sich in politischer Transformation befindenden Staaten des globalen Südens.

Die Durchsetzung von Menschenrechten ist zugleich Maßgabe für die eigene internationale Zusammenarbeit und Maßstab für die multilateralen Beziehungen. Mit dem Blick auf afrikanische und asiatische Staaten heben wir mahnend den Zeigefinger der Menschenrechte. Doch deren Bürger lassen wir vor unseren Grenzen ertrinken. Mit ihnen stirbt täglich auch der Traum eines offenen Europas.

Posthum wird den toten Flüchtlingen die Staatsbürgerschaft verliehen, wenn sie überleben, sind sie den Repressionen der EU-Mitgliedsstaaten ausgesetzt. Zur politischen Strategie der EU gehört der Menschenrechtsschutz, aber auch die menschenunwürdige Asylpolitik, welche sich insbesondere in den Dublin-Verordnungen manifestiert.

Aktuell gewinnt dieses Thema wieder Präsens in der öffentlichen Debatte. Doch eine erkennbare Wende ist nicht in Sicht. In Zeiten einer politischen Krise der EU fokussieren sich die Nationalstaaten lieber auf anderen Themenfelder und vertrauen auf das schnelle Vergessen der Öffentlichkeit. An nachhaltigen Strategien fehlt es. Stattdessen wird menschenverachtend von „Flüchtlingsströmen“ geredet und das Thema nicht nur von Konservativen und Rechten populistisch missbraucht.

Die Forderung den Menschen lieber in ihren Heimatländern zu helfen, anstatt sie hier in unserer Gesellschaft „mühsam und auf Kosten des Fiskus“ willkommen zu heißen, wirkt umso perfider, als dass es den europäischen Staaten nicht einmal gelingt, das Leben dieser Menschen an den eigenen Grenzen zu sichern. Hier stehen sich Ideal und Realität fundamental entgegen.

Menschenrechte sind Minderheitenrechte

Ein wirksamer Menschenrechtsschutz in einer globalen Welt benötige seine Zeit lautet ein häufig gehörtes Gegenargument. Unser innereuropäischer Menschenrechtsschutz gebe genug Anlass für Zuversicht. Aber auch in Europa stehen Menschenrechtsverletzungen auf der Tagesordnung. Als Beispiel lässt sich die Stigmatisierung und Ausgrenzung der größten Minderheit in Europa, den Roma, nennen. Allgemein können durch die Rezession in der europäischen Politik verstärkt rechtspopulistische Tendenzen ausgemacht werden. Vorwürfe des Asylmissbrauchs vom deutschen Innenminister Friedrich (CSU) oder die Abschiebung von Leonarda durch die sozialistische Regierung Frankreichs sind nur Anzeichen dessen, was in Ungarn bereits tief in Politik und Gesellschaft verankert ist. Menschenrechtschutz ist vor allem Minderheitenschutz und wenn dieser nur mit großen Hürden gewährleistet wird, ist es mit den Menschenrechten innerhalb der EU nicht weit her.

Kann die EU ihre Menschenrechtspolitik noch glaubwürdig vertreten?

Darf die EU deswegen sich nicht mehr für Menschenrechte und ihre Durchsetzung einsetzen? Mitnichten, aber sie muss offen mit ihren eigenen Missständen umgehen und an deren Lösung aufzeigen, dass Menschenrechtspolitik nachhaltig sein kann.

Nur wenn die Rechte von Minderheiten – seien es beispielsweise Roma oder Flüchtlinge – gewährleistet werden und sie gleichberechtigt mit der Mehrheitsgesellschaft leben, kann die europäische Staatengemeinschaft glaubhaft für Menschenrechte einstehen. Bevor dieses Ziel erreicht ist, kann die Legitimation der EU-Politik gestärkt werden, indem wir in Europa eine öffentliche Debatte darüber führen, was für uns diese Rechte bedeuten und was sie uns wert sind. Wir sind weit davon entfernt, unfehlbar zu sein. Eine EU, die weiterhin Diskriminierung und Tod nichts Wirksames entgegenhält, verliert ihre ideelle Berechtigung.

Ihr Kommentar
  • Am 11. November 2013 um 15:16, von  J.L. Als Antwort Die Janusköpfigkeit der EU-Menschenrechtspolitik

    Sehr geehrte Damen und Herren, Nicht nur Fluechtlinge und Roemer . 300.000 Einwohner Lettlands erhielten zu diesem Zeitpunkt keine Staatsbürgerschaft. Die lettischen Nichtbürger sind zahlreichen Einschränkungen bezüglich ihrer bürgerlichen Rechte und teils auch persönlichen Rechte unterworfen. So haben sie kein aktives oder passives Wahlrecht weder bei nationalen noch bei kommunalen Wahlen. Sie sind von der Wahl bestimmter Berufe ausgeschlossen. Für Arbeitszeiten im Ausland erhalten die Nichtbürger keine Rente in Lettland, falls dies nicht durch spezielle Verträge anders geregelt ist. Im Gegensatz zu lettischen Bürgern sind den Nichtbürgern visafreie Reisen in eine Reihe von Ländern nicht möglich. Insgesamt zählt man 80 Unterschiede zwischen den Rechten der Nichtbürger und Bürger. Die Bürger jedes anderen EU-Staates, die ein halbes Jahr in Lettland gelebt haben, das Recht bekommen, an Kommunalwahlen teilzunehmen und sogar Abgeordnete zu werden, während 300 000 Menschen, die in Lettland geboren wurden und schon seit 60 Jahre dort wohnen, vom politischen Leben ausgeschlossen sind.

  • Am 18. Januar 2014 um 17:19, von  Autor Als Antwort Die Janusköpfigkeit der EU-Menschenrechtspolitik

    Genau mit dieser Thematik setzt sich ein - noch zu veröffentlichender - Artikel von mir auseinander! Daher vielen Dank für Ihren Kommentar, ich bleibe am Thema und freue mich auf Ihre Rückmeldung, sobald mein Artikel zur rechtlichen Stellung der Nichtbürger in Lettland online geht. jb

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