Kommission will Wasserversorgung dem Wettbewerb öffnen - commentaires Kommission will Wasserversorgung dem Wettbewerb öffnen 2012-12-22T18:12:42Z https://www.eurobull.it/Kommission-will-Wasserversorgung-dem-Wettbewerb-offnen,05421#comment15670 2012-12-22T18:12:42Z <p>Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen, würde aber von allgemeiner Panik oder Aufregung Abstand nehmen. In der Praxis sieht es oftmals so aus, dass Kommunen einen sehr großen Spielraum bei der Ausschreibungsgestaltung haben. So wird eine 10 km lange Straße eben in 5 einzelnen Projektabschnitten a 2 km vergeben, um mit dem jeweiligen Auftragsvolumen die Grenzen nicht zu überschreiten, die eine EU-weite Ausschreibung vorsehen. Natürlich ist das im Prinzip ein unnötiger Kniff, aber es schützt mindestens kurzfristig vor dem befürchteten Preisanstieg.</p> Kommission will Wasserversorgung dem Wettbewerb öffnen 2012-12-19T10:08:17Z https://www.eurobull.it/Kommission-will-Wasserversorgung-dem-Wettbewerb-offnen,05421#comment15659 2012-12-19T10:08:17Z <p>Ich stimme im Grundsatz mit dem kritischen Ton gegenüber der Kommission überein. Ich beschäftige mich gerade in meiner MA-Arbeit über die Daseinsvorsorge im EU-Beihilfenrecht und den Vorgaben, welche die Kommission an dieser Stelle macht, um Quersubventionierungen zu verhindern. Auch hier gibt es eine Tendenz zum Vergaberecht, um hier im Vorfeld einen Wettbewerb zu ermöglichen. Mit der Auftragsvergabe würde ich aber in Frage stellen, ob wirklich nur der Preis ausschlaggebend ist. Qualität lässt sich in jedem Falle vorschreiben. Genausogut ist fraglich, ob man der Tatsache, dass man die Wasserversorgung an eine Kommunale GmbH ausgibt, nicht auch eine Vermutung hinsichtlich einer höheren Zuverlässigkeit rechtfertigt. Abgesehen von kompletten Inhouse-Vergaben, die auch weiterhin frei vom Vergaberecht bleiben dürften, müsste man also hier nochmal im Detail prüfen. Davon abgesehen ist natürlich die Frage der Kompetenz : Ich würde mal die Frage aufwerfen, warum die Kommune eigentlich nicht frei sein darf, selber zu entscheiden, ob sie die Wasserversorgung nun ausschreibt oder nicht. Zumal wir mit dem Fiskalpakt ja eigentlich bereits auf EU-Ebene ein Regelwerk geschafft haben, was die öffentlichen Finanzen schützen sollen. Und der Wettbewerb ? Unabhängig der Schutznorm des Art. 106 AEUV, die ohnehin hier die Daseinsvorsorge schützen will, ist der Binnenmarktverweis m.E. immer all zu schnell an der Hand. Leider steht auf Drängen Frankreichs mit dem Art. 14 AEUV eine Zuständigkeitsnorm im Vertrag, auf die sich vermutlich die Kommission beruft. Es wäre daher letztendlich wohl notwendig den politischen Druck über die Parlamente zu suchen. Neben einer möglichen Subisdiaritätsklage der Nationalen Parlamente, muss das EP sich hier klar dagegen stellen.</p>