Von der Europavision der neuen Bundesregierung

, von  Fabio Schlee, Maksim Roskin

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Von der Europavision der neuen Bundesregierung
Foto: © Bundesregierung/Bergmann 2013

Der Koalitionsvertrag legt die grundlegende Marschrichtung der neuen schwarz-roten Bundesregierung für die kommenden vier Jahre fest. Wie viel EU steckt eigentlich in ihm? Und wie realistisch ist er in Bezug auf die Umsetzung? Eine Durchsicht.

Der Vertrag zwischen Union und SPD, welcher am 27. November für die 18. Wahlperiode geschlossen wurde, hat den Titel „Deutschlands Zukunft gestalten“. Die Absichtserklärung erwähnt die Europäische Union 151 Mal. Eine Zahl die wenig über den Inhalt aussagt. Vielmehr sehen wirtschaftsliberale Medien die Rolle Deutschlands als Motor der EU zukünftig in ernsthafter Gefahr. Andere berichten über fehlendes strategisches Denken der Deutschen in der Welt oder äußern Unmut über ihre Plan- und Visionslosigkeit zu Europa. Ist das alles außerparlamentarisches Oppositionsgeplänkel oder bittere Realität?

Wirtschaft

Bezüglich der wirtschaftlichen Lage südlicher Euroländer scheint die neue Bundesregierung den Kurs der alten Regierung fortzuführen. Zwar findet sich der ein oder andere Passus, welcher Staatsausgaben und die Möglichkeit für Investitionen in Aussicht stellt, diese sind jedoch weitaus weniger konkret als jene zur Budgetkonsolidierung und Austerität. Eine noch klarere Absage erhielten jene, die eine „supranationale und gemeinsame Haftung“ als möglichen Weg aus der Krise sich wünschten oder sogar schon erwartet hatten.

Die Vertragsparteien möchten sich für eine bessere und verbindlichere Weiterentwicklung der Koordinierung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik einsetzen. Die Frage, ob dieser Einsatz über die bereits existierenden Mechanismen im Rahmen von „Europa 2020“, wie beispielsweise dem Europäischen Semester, hinausgehen sollte, wird nicht beantwortet. Das Semester erlaubt es der Kommission, eine eingehende Analyse der Wirtschafts- und Strukturreformprogramme der Mitgliedsstaaten vorzunehmen und Empfehlungen für die nächsten 12 bis 18 Monate auszusprechen. Eine bindende Wirkung hat dieser Mechanismus jedoch nicht. Dies wollen scheinbar auch die Vertragsparteien nicht ändern – sonst hätte man hierbei eine explizitere Sprache gewählt.

Ebenfalls bleiben die Koalitionäre bei der bereits existierenden Two-Pack Überwachung der nationalen Haushaltsplanung durch die Kommission vage. Diese ermöglicht es, bei klaren Verstößen gegen EU-Regeln frühzeitig gegenzusteuern. Die Parteien wollen diesen Mechanismus nun zu einem effektiven Instrument ausbauen. Wie genau bleibt unklar.

Ein einzelner Satz birgt die wohl größten europapolitischen Implikationen des Vertrages. Darin artikulieren die Parteien ihre Entschlossenheit, die vertraglichen Grundlagen der Wirtschafts- und Währungsunion anzupassen. Prinzipiell ist einer Vertragsänderung wertfrei gegenüber zu stehen. Allerdings ist anzunehmen, dass wohl nur solche Änderungen den Wünschen der Koalitionäre entsprechen, die die Kompetenzen der EU erweitern.

Außen- und Sicherheitspolitik

Der Koalitionsvertrag fordert die Aufwertung des Amtes des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik (HV). Zugleich verständigen sich die Vertragsparteien auf einen „schlanken“ Europäischen Auswärtigen Dienst, der eher funktionale und keine repräsentativen Aufgaben übernehmen soll. Ein solches Verständnis ist vor dem Hintergrund einer Stärkung der nationalen Dienste durchaus legitim, jedoch nicht vereinbar mit dem vorher genannten Ziel, die Rolle des HV zu stärken.

Bei der Erweiterungspolitik ist der Vertrag bezüglich der möglichen Beitritte der westlichen Balkanländer zuversichtlich. Was die Türkei angeht, so wurde Raum für deutlichere Bekenntnisse nicht genutzt und eine äußerst nüchterne Sprache gewählt.

Hinsichtlich der Russlandpolitik wird eine kohärente europäische Politik gefordert. In Anbetracht der unterschiedlichen Abhängigkeitsgrade der Mitgliedsstaaten, nicht zuletzt im Kontext des Energie- und Rohstoffhandels, ist die Realisierung eher problematisch. Weniger konservativ scheint das Versprechen, „neue politische Initiativen zur Stärkung der GASP (Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik)“ nach dem EU Gipfel einzubringen. Konkreteres bleibt der Vertrag allerdings schuldig.

Deutsches Selbstverständnis in der EU

Die genannten Punkte haben gezeigt, dass es der neuen Bundesregierung an einer europäischen Vision fehlt. Es wird auf den Status Quo gesetzt, auf explizite und proaktive Elemente verzichtet. Dies zeigt sich an einem sprachlich klaren, aber inhaltlich vagen europäischen Wirtschaftskapitel. Die Kanzlerin und ihr Finanzminister werden auch weiterhin auf Sicht fahren. Ein Weiterbetreiben der Gipfelpolitik und Aktionen außerhalb der Verträge und den Gemeinschaftsinstitutionen ist demnach nicht auszuschließen. Die Botschaft ist klar:„Das europäische Krisenmanagement soll weitergehen wie bisher“. Da nur sprachlich auf Kontinuität und Kohärenz gesetzt wird, verfehlen die Vertragsparteien das Moment für konkretere Äußerungen zur GASP oder dem europäischen Datenschutz.

Die Parteien haben vorerst wohl keine großen, sicher aber keine konkreten Ziele in der EU. Das Resultat ist das eines kleinsten gemeinsamen Nenners. Bezüglich des Krisenmanagements und der Wirtschaftspolitik hat die SPD, gewollt oder ungewollt, nur sehr wenige ihrer vorher artikulierten Korrekturen festgeschrieben. Der klare Verlierer dürfte allerdings Europa sein.

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