Wo endet Meinungsfreiheit?

, von  Ivana Peric

Wo endet Meinungsfreiheit?
Die rechtliche Norm der Meinungsfreiheit ist in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert und findet ihre Grenzen in der Rechtsverletzung. © Klaaschwotzer / Wikimedia Commons / CC0 1.0-Lizenz

Sollte politische Satire und Karikatur alles dürfen? Bei der Flüchtlingsproblematik scheint die Geschmacksgrenze erreicht zu sein. Eine Analyse der Meinungsfreiheit in Zeiten von Charlie Hebdo, Pegida und Hasskommentaren.

Auf die Frage „Was darf Satire“? antwortete Kurt Tucholsky einst kurz und knackig „Alles“! Fast 100 Jahre später scheint diese Antwort nur teilweise zutreffend. Die Empörung war riesig, als Charlie Hebdo zwei Karikaturen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise veröffentlichte. Die Karikatur des ertrunkenen Flüchtlingsjungen Aylan am Strand sorgte dabei am meisten für Zündstoff. Zahlreichen Befürwortern von #JesuisCharlie stieß die Karikatur bitter auf und ließ das einstige Heldenobjekt fast schon zum Hassobjekt werden. Gut einen Monat später folgte der nächste Aufschrei: in ihrem sonntäglichen TV-Format „Bericht aus Berlin“ berichtet die ARD über Wertvorstellungen ankommender Flüchtlinge. Im Hintergrund: eine Fotomontage von Angela Merkel gehüllt in einem Tschador, dahinter der Reichstag umrahmt von Minaretten.

Diese beiden auf den ersten Blick so unterschiedlichen Beispiele teilen doch eine Gemeinsamkeit, nämlich ihre gesellschaftliche Funktion. Sie sollen schockieren, aufrütteln, kritisieren und vor allem zum Denken anregen. „Übertreibt die Satire? Die Satire muss übertreiben und ist ihrem tiefsten Wesen nach ungerecht. Es leiden die Gerechten mit den Ungerechten“, sagt Tucholsky. Diese Aussage könnte in der aktuellen Debatte treffender nicht sein. Die Wahrheit ist schockierend und die Realität bitter. Uns genau das vor Augen zu führen, zeichnet aber genau eine gute Satire aus.

Letztlich findet die Meinungsfreiheit ihre Grenze in der persönlichen Ehre anderer. Wo man diese genau Grenze zieht, ist aber eine Gratwanderung. Wo man allerdings nach dem Leben anderer lechzt, läuft man schnell Gefahr die Grenze überschritten zu haben. So ist es aktuell strittig, ob das Bild von Gabriel und Merkel am Galgen bei der Kundgebung zum einjährigen Bestehen von Pegida in Leipzig und Hetze, wie sie in Form von Hasskommentaren im Internet kursieren, unter die freie Meinungsäußerung fallen. Auch wenn Pegida-Befürworter diese Beleidigung als „lächerliche Bastelarbeit“ abtun, ist die Zunahme von Hassreden in der Öffentlichkeit sowie Rassismus im Internet und in den sozialen Medien laut den neuesten Erkenntnissen des ECRI (Europaratsausschuss für Rassismus und Toleranz in einigen europäischen Ländern besorgniserregend.

Ist es deshalb nicht umso wichtiger, zwischen Beleidigungen und überspitzten Darstellungsform genau zu differenzieren und sie nicht dadurch gleichzusetzen, indem man bestimmte Bereiche tabuisiert? Muss eine tolerante und auf demokratischen Grundrechten fundierte Gesellschaft Polemik nicht aushalten können? Die Meinungsfreiheit ist eines der größten, wichtigsten und am härtesten erkämpften Grundrechte in einer Demokratie. Sie ist mit das kostbarste Gut, mit dem äußerst vorsichtig umgegangen werden muss.

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